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   BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93   

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https://dejure.org/2002,15142
BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 (https://dejure.org/2002,15142)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 (https://dejure.org/2002,15142)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2002 - 1 BvR 1361/93 (https://dejure.org/2002,15142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des GG durch Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung bei Bewertung der Zurechnungszeit für die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    Der Gesetzgeber hat bei der Berücksichtigung und Bewertung solcher beitragsloser Zeiten einen sehr weiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er auch zu Ungunsten der Versicherten vom bisherigen Rechtszustand abweichen kann (vgl. BVerfGE 58, 81 [112]).

    Orientiert man die Prüfung der Verhältnismäßigkeit daran, dass das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Begrenzung der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten (vgl. BVerfGE 58, 81 [115 ff.]) eine Rentenminderung von bis zu 10 % nicht als unverhältnismäßig sieht, so ist § 1255 a Abs. 4 Satz 1 RVO nicht zu beanstanden.

    Wer einer so geprägten Solidargemeinschaft beitritt, erwirbt nicht nur die mit einem solchen System verbundenen Chancen, sondern trägt mit den anderen Versicherten auch ihre Risiken (vgl. BVerfGE 58, 81 [123]).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    Ebenso wie Renten stehen Rentenanwartschaften unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 [289 ff.]; stRspr).

    Zur Erreichung dieser Ziele umfasst Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken (vgl. BVerfGE 53, 257 [293 f.]; 100, 1 [40]).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    (1) Dem Gesetzgeber ist es grundsätzlich nicht verwehrt, Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich zu behandeln, um die Solidarität der abhängig Beschäftigten zu stärken, auf deren Schutz die Sozialversicherung in erster Linie ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 75, 78 [103, 106]).

    Freiwillig Versicherten ist es möglich, jederzeit die Beitragszahlung zu mindern, zu erhöhen oder - zeitweilig oder auf Dauer - ganz einzustellen (vgl. BVerfGE 75, 78 [103, 106]).

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    Weiterhin hat sich das Gericht bereits zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen geäußert, nach denen sich in besonderen Fällen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung rentenvermindernd auswirken können (vgl. BVerfGE 59, 287 [297 ff.]).

    Die Abhängigkeit der Bewertung der Zurechnungszeit von Pflichtbeiträgen hat die Stellung freiwillig Versicherter, die außer Pflichtbeiträgen niedrige freiwillige Beiträge entrichtet hatten, verbessert; eine Rentenminderung konnte insoweit nicht mehr eintreten (vgl. dazu schon BVerfGE 59, 287 [300]).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    Zur Erreichung dieser Ziele umfasst Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken (vgl. BVerfGE 53, 257 [293 f.]; 100, 1 [40]).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    c) Art. 14 Abs. 1 GG ist auch insoweit nicht verletzt, als der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes im Eigentumsgrundrecht eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 95, 64 [82]; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    (1) Auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 81, 156 [205 f.]).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Stichtagsregelungen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 101, 239 [270]; stRspr).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    Die Frage nach der Bedeutung des Gleichheitssatzes für die auf Beiträgen beruhenden Ansprüche der Sozialversicherung ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 51, 1 [23 f.]; 92, 53 [71 f.]; 102, 127 [142]).
  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 12/92

    Witwenrente

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn H ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Jürgen Mische und Koll., Paulinenstraße 37, 32756 Detmold - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. April 1993 - 5 RJ 12/92 - b) den Bescheid der Landesversicherungsanstalt Westfalen vom 18. Oktober 1988 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 18. August 1989 - 11 020940 H 021/Wd. - 2. mittelbar gegen § 1255 a Abs. 4 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) in der Fassung des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 18. April 2002 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Des Weiteren hat das BVerfG (Kammerbeschluss vom 18. April 2002, 1 BvR 1361/93, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6) die Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bewertung der Zurechnungszeit (§ 1255a Abs. 4 Satz 1 RVO) nicht beanstandet.
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten; BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit; BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23

    Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Denn für die Ungleichbehandlung liegen hinreichend gewichtige Gründe vor.Dem Gesetzgeber ist es grundsätzlich nicht verwehrt, Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich zu behandeln, um die Solidarität der abhängig Beschäftigten zu stärken, auf deren Schutz die Sozialversicherung in erster Linie ausgerichtet ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 -, in juris).

    Pflichtversicherte Beschäftigte tragen in aller Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in erheblich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft bei als freiwillig Versicherte; sie können sich dieser Verpflichtung auch nicht - wie freiwillig Versicherte - entziehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93 -, in juris; BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 -, in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - versicherungsrechtliche

    Es verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), dass der Gesetzgeber den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit überhaupt von weiteren Bedingungen als denen eines medizinischen Leistungsfalls und der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit abhängig gemacht hat (s. BVerfGE 75, 78ff und daran anschließend etwa den Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2002 - 1 BvR 1361/93, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6).
  • BSG, 28.03.2013 - B 5 R 438/12 B
    Der Kläger zeigt jedoch nicht auf, dass sich die aufgeworfene Frage mit den Ausführungen des BVerfG in dieser und den anderen erwähnten Entscheidungen (Nichtannahmebeschlüsse vom 18.4.2002 - 1 BvR 1361/93 - SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6, vom 31.8.2004 - 1 BvR 945/95 - SozR 4-2600 § 7 Nr. 2 und 1 BvR 285/01 - SozR 4-2600 § 6 Nr. 2 sowie vom 5.5.2008 - 1 BvR 1060/05 - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7) nicht beantworten lässt.
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